Hopfen und Malz - Gott erhalt's

In diesem Wortpaar "Hopfen und Malz" ist die Quintessenz der im Jahr 1516 erlassenen, ältesten noch heute gültigen Lebensmittelverordnung der Welt, die man unter der Bezeichnung bayerisches bzw. deutsches Reinheitsgebot kennt. In diesem Gesetz wurden die Inhaltsstoffe für Bier ausschließlich auf Gerste, Hopfen und Wasser festgelegt. Einen Vorläufer des Reinheitsgebots von 1516 stellte das thüringische Wirtshausgesetz aus dem Jahr 1434 dar, in dem bereits festgeschrieben worden war, dass zum Bierbrauen ausschließlich diese drei Zutaten, "hophin, malcz und wasser" zu verwenden sei.

Als Bierwürze war Hopfen zwar bereits viel früher - schon ab dem 12. Jahrhundert - beim Brauen von Bier verwendet worden, um das Braugut so haltbarer und transportfähiger zu machen, aber endgültig setzte sich das Hopfenbier erst mit dem Reinheitsgebot im 16. Jahrhundert durch. Vor dem endgültigen Durchbruch des Hopfens als ein Grundbestandteil des Bieres, wurden dem Brausud noch allerlei – zum Teil auch giftige – Kräuter und Mittelchen zum Würzen verwendet, um das fertige Getränk haltbarer oder geschmacklich besser zu machen. Beigemischt wurden unter anderem Ochsengalle, Wacholder, Schlehe, Eichenrinde, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Enzian, Rosmarin, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln oder Bilsenkraut.

Auch die Klarstellung, dass es sich bei dem für das Bierbrauen verwendeten Malz um Gerstenmalz handeln soll, wurde erst später eingefügt. Trotz des Namens wird auch bei der Herstellung vom Weißbier noch heute ca. zur Hälfte Gerstenmalz verwendet; laut Bestimmungen muss mindestens die Hälfte des Malzes Weizenmalz sein. Und schließlich wusste man auch über die Bedeutung der Hefe beim Bierbrauen Ende des 15. bzw. Anfang des 16. Jahrhunderts freilich noch nichts, und daher bleibt sie als Grundbestandteil des Bieres im Reinheitsgebot noch unerwähnt.

Beachtenswert ist dennoch, dass das im Rahmen des Reinheitsgebots verfasste Braugesetz in seiner grundsätzlichen Bedeutung, also des Verbotes von fremden Aromaspendern und Konservierungsstoffen, unverändert beibehalten worden ist. Mit dieser im Reinheitsgebot verfassten Vorschrift wurde zum einen Verfälschungen vorgebeugt, zum anderen aber vor allem auch chemische oder giftige Zusätze im Bier ausgeschlossen. So bedeutete das Reinheitsgebot einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur erhöhten Lebensmittelsicherheit. Und auch heute, angesichts allerlei Lebensmittelskandale und duzender Aroma- und Konservierungsstoffe in allen Lebensmitteln, hat die Tatsache, dass deutsches Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden muss, nichts von seiner Bedeutung eingebüßt.